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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF kann feuerwehrfremde Tätigkeit verweigern | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 659379 | ||
Datum | 23.12.2010 10:52 MSG-Nr: [ 659379 ] | 4964 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Dietmar Reimer Nur weil die Feuerwehr zufällig über Hubrettungsgeräte verfügt, ist sie nicht automatisch originär zuständig. Das ist zunächst im Falle der Eiszapfen der Hausbesitzer... Das ist richtig, er beauftragt ggf. die Feuerwehr, die dann ggf. kostenpflichtg tätig wird. Worauf ich hinaus will, ist die Sache, dass Eiszapfenentfernung (von dene eine Gefährdung ausgeht), und sei es als Beauftragung durch den Verantwortlichen, nicht vergleichbar ist, mit Efeu schneiden am Rathaus. Selbst wenn das durch den OB beauftragt wurde. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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