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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF kann feuerwehrfremde Tätigkeit verweigern | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 659323 | ||
Datum | 22.12.2010 23:18 MSG-Nr: [ 659323 ] | 4902 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Dietmar Reimer Der kann damit beauftragen, wen er will, unter anderem die Feuerwehr, die das dann gebührenpflichtig durchführt... Der kann aber nur beauftragen, wen er will, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht in erheblichem Maße gefährdet ist. Ist dies der Fall wird die Feuerwehr an seiner Statt tätig und trifft Maßnahmen, die auch kostenpflichtig sein können. Hat aber nichts mit feuerwehrfremder Tätigkeit zu tun. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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