News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF kann feuerwehrfremde Tätigkeit verweigern | 20 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 659320 | ||
Datum | 22.12.2010 23:01 MSG-Nr: [ 659320 ] | 4941 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger wenn du mir noch erzählst, was an Eiszapfenentfernung zur Gefahrenbeseitigung feuerwehrfremde Tätigkeit ist...? Zunächst mal ist für die Gefahrenbeseitigung der Verursacher zuständig. Der kann damit beauftragen, wen er will, unter anderem die Feuerwehr, die das dann gebührenpflichtig durchführt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|