Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hanrath = Heimann? | 17 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 659210 |
Datum | 22.12.2010 18:36 MSG-Nr: [ 659210 ] | 7631 x gelesen |
Infos: | 15.12.10 Hanrath-Insolvenz und einige Hintergründe über die Verstrickung mit Heimann B.V. und Heimann UG
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
hallo,
Geschrieben von Sebastian Schöttnerhab das Thema leider erst heute gelesen, hoffe trotzdem auf Antworten
ich bin zwar kein Jurist kann dir aber ev. einen Teil deiner Fragen beantworten bzw. auf weitere Informationen die ev. Antworten bieten können verweisen:
Geschrieben von Sebastian Schöttnera) Ist es realistisch, dass Firma "A" noch Insolvenzmasse besitzt, um evtl. Forderungen zu begleichen ?
Da am 08.12.10 das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Aachen eröffnet wurde kann man davon ausgehen daß doch noch Insolvenzmasse gibt die dann unter den Gläubigern verteilt werden kann. Die grosse Preisfrage wird da aber die Quote sein. Leider sind meine hellseherische Fähigkeiten nur rudimentär ausgebildet. Daher kann ich jetzt keine Prognose über die Höhe der Quote abgeben :-(
Geschrieben von Sebastian Schöttnerb) In welcher Form müsste ein Antrag an den Insolvenzverwalter gestellt werden
Dazu hab ich vor einigen Tagen in der Newsmeldung Hanrath Schuh GmbH, Heinsberg: Insolvenzverfahren eröffnet was geschrieben. Drandenken: da gibt es eine Frist!
Ich hab meine Forderungen formlos eingereicht. Daraufhin gab es ein Schreiben mit dem ich einen Zugang zu einem Onlinesystem des Insolvenzverwalters bekommen habe. Dort kann ich dann meine Forderung detailiert anmelden. Einfach mal beim Insolvenzverwalter nachfragen.
Geschrieben von Sebastian Schöttnerc) Wenn lt. Beschluß der Hersteller verpflichtet ist, die mangelhafte Ware zurückzurufen,
warum tut er es dann nicht?
Gute Frage. Dazu hab ich im Oktober, also zu einer Zeit als die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geprüft wurde, was geschrieben: Recht und Realität: Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefeln trotz Gerichtsurteil ungewiss
Meine persönliche Einschätzung der Situation in Bezug auf eine Rückrufaktion dürfte sich auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht verändert haben. Der Anspruch auf die Rückgabe und vor allem auf die Erstattung des Kaufpreises dürfte da genauso wie alle anderen Forderungen der restlichen Gläubigern behandelt werden.
Auskunft über die rechtiche Situation wg. der Rückrufaktion und wie das nun berhandelt wird könnte eventuell der Insolvenzverwalter geben.
MkG Jürgen Mayer
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| 15.12.2010 21:19 |
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., Marburg |
| 15.12.2010 21:23 |
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Mari7o D7., Nettetal |
| 15.12.2010 21:27 |
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., Marburg | |