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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanrath = Heimann? | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 659208 | ||
Datum | 22.12.2010 18:20 MSG-Nr: [ 659208 ] | 7252 x gelesen | ||
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Liebes Forum, hab das Thema leider erst heute gelesen, hoffe trotzdem auf Antworten (die Juristen unter Euch sind gefragt): a) Ist es realistisch, dass Firma "A" noch Insolvenzmasse besitzt, um evtl. Forderungen zu begleichen ? b) In welcher Form müsste ein Antrag an den Insolvenzverwalter gestellt werden c) Wenn lt. Beschluß der Hersteller verpflichtet ist, die mangelhafte Ware zurückzurufen, warum tut er es dann nicht? Beste Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | ||||
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