Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659187 |
Datum | 22.12.2010 16:38 MSG-Nr: [ 659187 ] | 4190 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Uwe StegemannImmerhin wird von deutschen Führungskräften ja immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass der komplette Versicherungsschutz erlischt, wenn der böse Löschknecht nicht die Original-Unterhose der PSA aus der Kleiderkammer sondern eine andere höherwertige Unterhose mit allen erforderlichen Zertifikaten an hat.
Tja ist halt nicht immer einfach, wenn man eine Posten übernimmt dem man nicht so richtig gewachsen ist. Vor allem wenn man nicht weiß wie man die Schadensmeldung richtig macht und die Unfallkasse plötzlich das Schadensbild nicht bezahlen will.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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