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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 659152 | ||
Datum | 22.12.2010 13:36 MSG-Nr: [ 659152 ] | 7742 x gelesen | ||
Hallo, in unserer Marktgemeinde rücken bereits seit vielen Jahren die meisten Mitarbeiter des Bauhofes und einige Mitarbeiter der gemeindlichen Verwaltung zu Feuerwehreinsätzen mit aus. Jetzt gibt es einige Nachfragen, ob dies auch in einer Dienstanweisung/Arbeitsanweisung geregelt werden kann (z. B. rücken die gemeindlichen Mitarbeiter auch nachts mit aus, bei welchen Alarmstichwörtern wird ausgerückt, wie oft wird geübt,?). Diese Fragen sollen jetzt mal geklärt und auch schriftlich festgehalten werden. Frage: Kennt jemand solche Dienst/Arbeitsanweisungen bzw. hat evtl. eine Gemeinde schon so etwas. Vielen Dank für alle Informationen. Freundlicher Gruß Frank Wissel | ||||
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