Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 657849 |
Datum | 11.12.2010 17:57 MSG-Nr: [ 657849 ] | 12427 x gelesen |
Infos: | 12.12.10 Mögliche Sichtweise Führerscheinkontrolle
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Tach, Post!
Geschrieben von Andreas RometschLäßt sich das, anonymisiert, konkretisieren ? Insbesondere was das Strafmaß angeht...
Weckt vielleicht ein paar auf.
Eine Mann ist als Auslieferungsfahrer eingestellt. Wegen Alkohol am Steuer wird ihm der Führerschein zeitweise entzogen. Aus Angst seinen Job zu verlieren meldet er dies nicht seinem Arbeitgeber und hofft, dass niemand etwas merkt. Dummerweise ist er ein paar Wochen später etwas zu schnell, wird von der Polizei angehalten und sein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis fällt auf. Fahrzeug war ein 3,5 to. Lieferwagen, groß mit Firmenwerbung beschriftet.
In der Folge ermittelt die Polizei auch gegen den Arbeitgeber des Mannes (= Halter des Fahrzeugs). Es trifft eine junge Dame, Ende 20, aus der Firmenzentrale, mehr als 400 km von der betreffenden Niederlassung entfernt. Es trifft sie, weil in ihrer Stellenbeschreibung u.a. auch die Fuhrparkverwaltung erwähnt ist. Ihr wurde vorgeworfen, fahrlässig zugelassen zu haben, dass der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis ein Firmenfahrzeug bewegt hat. Geldstrafe von mehreren hundert Euro. Passiert in 2009.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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