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Persönliche Schutzausrüstung
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVB im Gefängnis und die Folgen13 Beiträge
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen657743
Datum09.12.2010 21:07      MSG-Nr: [ 657743 ]6599 x gelesen
Infos:
  • 19.05.18 Brand in Gefängniszelle in Stuttgart Stammheim

  • Als Justizvollzugsbeamter (weder "Wärter" noch "Schließer"; ein BF-Angehöriger ist ja auch kein "Floriansjünger"...) kann ich vielleicht einige Informationen liefern:

    Bei Bränden im eigentlichen Zellentrakt bleibt meist genug Zeit, die Tür des brennenden Haftraums zu verschließen und die Gefangenen zu räumen. Für jede Anstalt (zum. in HE, meinem Heimat- und Arbeitgeberland) besteht dabei ein sog. Sicherungs- und Alarmplan sowie eine Feuerlöschordnung, in welcher solche Details geregelt werden, wohin die Gefangenen gebracht und wo sie vorübergehend untergebracht werden können.

    Die meisten Brandereignisse sind leider auf Brandstiftung zurückzuführen. Oftmals ist es fahrlässge Brandstiftung, besonders in der Advents- und in der Osterzeit (die einzige Zeit, in welcher in den JVAen Kerzen erlaubt sind), oft auch durch Gerätedefekte oder ähnliches. Ein geringer Teil der Brandstiftungen ist auf psychische Erkrankungen der Gefangenen zurückzuführen und nur ein sehr geringer Anteil der Brandstiftungen wird mit suizidaler Absicht begangen. Daher wird ein solches Feuer meist rasch entdeckt und gemeldet und es ist auch selten noch ein Gefangener im Haftraum, so dass meist keine Menschenleben in Gefahr sind.

    Bei Suizidversuchen durch Selbstverbrennung wird das Feuer im Gegensatz zu den oben genannten Bränden eher später bemerkt oder gemeldet, so dass hier die Chance, die Haftraumtür ohne Werkzeug öffnen zu können, eher gering ist. Wir halten zwar für diesen Fall (sowie für weitere denkbare Fälle, in denen eine Tür verbarrikadiert ist und wir nicht auch das Eintreffen der Reparaturabteilung warten können) entsprechendes Werkzeug zum Eindringen bereit, sind aber mit keinerlei PSA, die brandhemmend wirkt, ausgestattet. Auch in Sachen Atemschutz ist nichts vorhanden.

    Vorbeugender Brandschutz wird durch Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) in den Fluren, nicht in den Hafträumen (Gefahr der Fehlauslösung durch das Rauchen) und durch je zwei (in einem Unterkunftshaus sogar 3) Treppenhäuser gewährleistet. Früher gab es auch eine Art Werkfeuerwehr in unserer JVA (Ausrüstung mit AL 16/4, div. Werkzeugen sowie Schlauchmaterial und einigen Armaturen auf einem Handwagen), die aber nicht mehr existiert.

    Für den Erstangriff sind Feuerlöscher auf den Stationen vorhanden (Pulverlöscher und CO2, diese primär für die Elektroverteilungen etc.), für eine Flucht aus dem verrauchten Gebäude sind Fluchthauben vorhanden.

    Beim letzten größeren Brand im Unterkunftsbereich konnten wir innerhalb von 5 Minuten das gesamte Gebäude mit insgesamt 100 Haftplätzen evakuieren. Dabei ist es sicher von Vorteil, dass die Haftraum- wie auch die Flur- und Treppenhaustüren die Rauch- und Brandausbreitung in der Räumungsphase hemmen und wir in Darmstadt durch die Berufsfeuerwehr bedingt eine kurze Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der Feuerwehr haben.

    Falls weitere Fragen sind, einfach nachfragen.

    Viele Grüße

    Andreas



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     08.12.2010 16:27 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     08.12.2010 16:38 ., Kirchheim unter Teck
     08.12.2010 16:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     08.12.2010 16:59 ., München
     08.12.2010 17:09 ., Kirchheim unter Teck
     08.12.2010 16:54 Adol7f H7., Rosenheim
     08.12.2010 16:56 ., München
     09.12.2010 18:36 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
     08.12.2010 16:46 ., Kiel
     09.12.2010 21:07 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
     09.12.2010 21:49 ., München
     19.05.2018 10:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2018 09:30 Jürg7en 7M., Weinstadt

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