Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Eisrettungs/Kälteschutzanzüge | 16 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 657686 |
Datum | 09.12.2010 11:28 MSG-Nr: [ 657686 ] | 5293 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Werner Schneidera) Gibt es gesetzliche Grundlagen für das Tragen der Anzüge? UVV usw.
UVV Feuerwehr § 12 (2)
Geschrieben von Werner Schneiderb) Wie sieht es mit den Rüstzeiten aus?
dauert natürlich...
Geschrieben von Werner Schneiderc) Alternativ HupF + Schwimmweste ausreichend? Verantwortung des EL?
Da wo der Kollege schnell gerettet werden kann (z.B. gesichertes Arbeiten am Ufer, oder auf einem Boot) kann man das m.E. so machen.
Für die direkten Helfer über dem Wasser/Eis sollten solche Anzüge eingesetzt werden. Es rettet ggf. deren Leben...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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