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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Faktbeitrag 6.12. zu Brandschutz in Pflegeheimen | 8 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 657285 | ||
Datum | 07.12.2010 10:19 MSG-Nr: [ 657285 ] | 4063 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adolf Huber In den Nachrichten gerade ein Bericht über einen Brand in einem Altenheimletzte Nacht. Wieder mal ein trauriges Beispiel für ein Problem was schon lange besteht. Meiner Meinung nach wird sich das erst lösen wenn es dafür eine eigene Sonderbauvorschrift gibt. Pflegeheime fallen in der Regel nicht in den Geltungsbereich der Krankenhausbauverordnug. Nach meinem Wissensstand gibt es lediglich in Brandenburg die Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (pdf) Problematisch ist hier jedoch immer wieder die richtige Einordnung der Bauvorhaben bzw. bestehenden baulichen Anlage. Nicht alles was von der Presse oder Otto-NV als Alten- bzw. Pflegeheim bezeichnet wird ist es auch. Das geht von der rüstigen Rentnerband bis hin zu höchster Pflegestufe und ist selbst in vielen Einrichtungen ein fließender Übergang. Auch wenn da so schöne Namen wie "Senioren-Residenz" dran stehen kann es da ganz schnell auch eine klassische Pflegeeinrichtung sein. Hier wird viel Schindluder mit getrieben, teilweise vermute ich sogar bewusst, um die strengeren Auflagen zu umgehen. Habe erst letztens einen Neubau altersgerechter Wohnungen gesehen wo jedes Mal mit dem RTW der HLF mitgeschickt wird weil die Treppe ohne Tragehilfe nicht zu bewältigen ist. Interessante Ausführungen dazu gibt es unter anderem bei hhpberlin (pdf) Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | ||||
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