Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Winterreifenpflicht | 43 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 656895 |
Datum | 04.12.2010 13:56 MSG-Nr: [ 656895 ] | 14365 x gelesen |
Infos: | 26.11.10 Ausnahme für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polize
|
Themengruppe: | Winterreifen |
Vorbeugender Brandschutz
Brandmeldeanlage
Die ganzen Straßenverkehrsregelungen werden ja hauptsächlich mit "Sicherheit" begründet. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen.
Als die Führerscheinklassen neu (EU-brav-konform) unterteilt wurden, Begründung u.a.: Sicherheit. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen.
Jetzt gibt es endlich die Winterreifenpflicht V2.0, Begründung hauptsächlich natürlich: Sicherheit. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen...
Wieso nimmt uns überhaupt noch jemand ernst?
(Kann man ja beliebing in andere Bereiche erweitern, auch da wo es keine expliziten Ausnahmeregelungen gibt: Der VB gibt jedem kleinen Firmenneubau auf, BMA und Löscheinrichtungen vorzuhalten, natürlich wegen der Sicherheit. Beim Feuerwehrhausneubau...
Wenn in irgendeiner Branche die Schutzausrüstung weiterentwickelt wurde, kriegt jeder Chef, der die nicht umgehend stellt, eine auf den Sack, weil es ja um Sicherheit geht. Die Feuerwehren...)
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 26.11.2010 16:25 |
|
Phil7ip 7K., Saarbrücken |
| 26.11.2010 16:37 |
|
Jako7b T7., Bischheim |
| 26.11.2010 16:41 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 26.11.2010 17:00 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 26.11.2010 17:01 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 26.11.2010 17:04 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 26.11.2010 17:10 |
|
Mark7us 7B., Schwerin |
| 26.11.2010 17:42 |
|
., Bremervörde | |