Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ausstattung Haspeln (war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen) | 41 Beiträge |
Autor | Tim 8R., Hof / Bayern | 656863 |
Datum | 04.12.2010 07:33 MSG-Nr: [ 656863 ] | 17823 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Ralf Hauptvogel
Habe ich das richtig verstanden, 250 kg soll die Obergrenze für jede Haspel sein (sorry hatte noch keine Gelegenheit die DIN mal zu lesen)? Auch das sollte sich technisch darstellen lassen. Schließlich gibt es techniche Geräte die genauso viel wiegen und sogar fliegen können. Ernsthaft, ich denke da es dort noch einiges an Einsparrpotential gibt. Warum z.B müssen die Begrenzungen an jeder Seite Vollscheiben sein. Da gibt es sicher noch mehr. Vielleicht mal ein paar Maschinenbaustudenten an die Aufgebe setzen.
Im Normentwurf steht, dass das Gesamtgewicht aufgeprotzter Haspeln nur 250 kg betragen darf. Es steht auch, dass es nicht empfohlen wird zwei Haspeln zu verbauen, Die 250 kg sind in der Hinsicht ein Problem, dass mittlerweile viele Wehren eine Haspel als Schlauchhaspel und eine z.B. als Verkehrssicherungshaspel nutzen. Beide Haspeln zusammen sind aber nicht mit 250 kg darstellbar.
Ich komme bei meinen Berechnungen auf ca. 300-320 kg, somit wäre es unmöglich...Mit zwei Schlauchhaspeln lande ich bei 300 kg, mit Schlauch und Verkehr bei 325 kg.
P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?
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| 03.12.2010 13:06 |
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Lars7 J.7, Krefeld Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen | |