| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Ausstattung Haspeln (war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen) | 41 Beiträge |
| Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 656841 |
| Datum | 03.12.2010 22:39 MSG-Nr: [ 656841 ] | 18484 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Verkehrsunfall
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Geschrieben von Hanswerner KöglerDie 250kg als max. Aufprotzgewicht entstammen der DIN14826-2 für "Einpersonen-Haspel(n)" von 1999! (da war man noch in der Hoffnung die 2. Typenreduzierung könnte etwas Erfolg haben... ;-))
Und man will nun in der neuen Norm tatsächlich nur noch eine Haspel zulassen. Gründe dafür gibt es auch! Auch wenn das 11 Jahre Unterschied sind: Wenn eine Norm überarbeitet wird, dann muss man halt auch andere Dinge anpassen. Das neue HLF 20 ist ja nun auch mit 15.000kg in der Gewichtsklasse M. Aber das Aufprotzgewicht soll man nicht ändern können? Ich kann es verstehen/nachvollziehen, dass die HA-Last verringert werden soll. Könnte man aber auch erreichen indem man einfach endlich wieder die Tankgrößen verringert. Das ist aber, in Augen der Feuerwehr, scheinbar ein Ding der Unmöglichkeit. Die technischen Gründe Pro 1 EPH sind mir durchaus klar. Ich finde aber, dass man mit zwei Einpersonenhaspeln (1x Schlauch, 1x Verkehr) seiner Mannschaft eine durchaus zügige Arbeitsweise und Arbeitserleichterung ermöglichen kann. Und das alles auch ohne es gewichtsmäßig zu übertreiben.
Geschrieben von Hanswerner Kögler"Viel" ist (mal so nachgerechnet) relativ - oder? Naja. Nach meinem, zugegebener maßen, gerundetem Beispiel beläuft sich das "viel" auf knappe 100kg. Für mein befinden schon einiges. Sicher kann man eine Haspel problemlos mit 250 kg darstellen. Wenn ich eines gelernt habe, dann das für Feuerwehrs nichts unmöglich ist. Aber gut finden muss ich das nicht.
Geschrieben von Hanswerner KöglerMit dem Probelm der Zugänglichkeit der Pumpe. Denn die EPH darf 1m breit sein, das Fahrzeug aber max. 2,5m. Schwenkhaspeln sind aus Sicht der UVV aber unverantwortlich. Also neue Pumpenbedienstände kreieren... Die Dinger heißen EPH, da sie von einer Person bedient werden sollen können. Bedeutet zur Not sollte die der Maschinist durchaus alleine abnehmen können um an die Pumpe zu gelangen. ABER: Brennt es, ist die EPH Schlauch ohnehin abgeprotzt und der Verkehr wird wohl auch gesichert womit auch die zweite Haspel in Benutzung sein dürfte. Beim VU wird die EPH Verkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit Verwendung finden. Ich sehe da kein Problem darin, dass der Maschinist nicht an seine Pumpe kommen sollte. Aber Feuerwehrs macht es sich mal wieder umständlich und lässt neue Pumpenstände konstruieren... für mich nicht nachvollziehbar.
MFG Flo
Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.
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| | 03.12.2010 13:06 |
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Lars7 J.7, Krefeld Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen | |