1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Die Spannende Frage ist für mich immer, welche Aufgaben da durch einen hauptamtlichen Kommandanten übernommen werden sollen - und wie das zur Einstufung der Stelle, den Voraussetzungen und evtl. weiteren mit zu übernehmenden Aufgaben paßt.
Natürlich ist Inhalt der Tätigkeit die Erüllung der Aufgaben nach FwG. d.h. Maßnahmen der Einsatzvorbereitung (AAO, Einsatzplanung,...), Verwaltung, Organisation-/ Durchführung der Ausbildung, Beratung der Stadtverwaltung und des Gemeinderats in Feuerwehrfragen, Organisation/ Überwachung der Gerätewartung/ Prüfung,...
Je nach Wehr kann man damit ausgelastet, sein. Dann hat die Wehr aber i.d.R: eine Größe, bei der auch eine HA-Leiter alleine nicht ausreicht.
Grundsätzlich besteht deshalb die Möglichkeit, folgende Aufgaben mit zu übernehmen
- Sachbearbeitung des Bereichs Feuerwehr in der Gemeindeverwaltung (Haushalt, Bezuschussung, Bescheide, Beschaffungen, ...)
- Bearbeitung VB-Fragen im Rahmen der Tätigkeit der Baubehörde
Hier fehlt ganz bewußt der Part "Gerätewartung". Ich halte gerade die Verwendung eines HA "Feuerwehrchefs" als Gerätewart für höcht unpassend, da es sich um zwei komplett verschiedene Anforderungsprofile handelt.
Dazu kommt, dass die Wartung von Geräten einer Wehr die auch schon einen hauptamtlichen Chef braucht einen Umfang haben wird, der für die oben genannten Aufgaben des Kommandanten nicht mehr viel Raum läßt. Die Gefahr, dass jemand der so eingesetzt wird zu einem Gerätewart mit Ring am Helm mutiert ist sehr groß. Und die Stadtverwaltung kann versucht sein, diese HA-Stelle auch gut auszulasten, indem auch noch Wartung von anderen Fahrzeugen und Geräten (z.B. des Bauhofs) mit erledigt werden soll.
Das Ergebnis wäre dann doch wieder ein ehrenamtlich tätiger Kommandant (denn die Aufgabe müßte dann irgend wie zwischendurch und in der Freizeit absolviert werden).
Hingegen lassen sich die beiden von mir genannten Tätigkeitsbereiche mit großen Teilen der Kommandantenaufgaben in Deckung bringen, so dass hier erhebliche Synergien gehoben werden können. Auch in Qualitätsfragen könnte das durch die Vernetzung der Aufgabe Abwehrender Brandschutz/ Verwaltung oder Abwehrender Brandschutz/ VB oder gar aller drei Dinge (je nach Arbeitsanfall) zu einem gewaltigen Fortschritt für die Wehr werden.
Die Übernahme dieser Aufgaben wird aber regelmäßig mindestens im Bereich des gD anzusiedeln sein. Mit entsprechender Vorausbildung (Studium Bauingenieur, Verwaltungswirt FH,...).
Der Vorteil dabei ist wiederum, dass es sich i.d.R. um einen externen Bewerber handelt, so dass es keinerlei Neid in der Wehr aufbauen kann, wenn sich mehrere FM darauf bewerben, aber nur einer den Job bekommt.
Betrachtet man sich aber die tatsächlichen Ausschreibungen von HA-Stellen Kommandantenstellen im Südwesten, dann wird oftmals genau der o.g. Fehler gemacht. Die Stelle wird (bestenfalls) mit Voraussetzung mD-Feu ausgeschrieben. Oft mit der unseligen Kombination HA-Gerätewart. Oder noch "besser" gemeindlicher Vollzugsdienst oder andere "hochwertige" Tätigkeiten...
Dann muß man sich nicht wundern, wenn da nacher Murks dabei rauskommt.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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