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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsfeuerwehrtag->Nachteinsätze | 17 Beiträge | ||
Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 656332 | ||
Datum | 30.11.2010 18:46 MSG-Nr: [ 656332 ] | 6140 x gelesen | ||
Hallo, ganz ehrlich?! Lass es sein mit der Nachtübung. Wenn die Jahreszeit passt dann führt eine späte Übung durch, wenn es gerade dunkel ist oder dunkel wird. Wenn Du die Jugendlichen den gesamten Tag schon mehr oder weniger in Aktion sind, dann sind die froh über Nachtruhe. Ich gehe mal davon aus, dass die Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren sind. Das sind Kinder und Jugendliche und keine Erwachsenen. Denke hier an die Negativwerbung wenn die JF-Angehörigen den nächsten Tag zu Hause sind und "tot" ins Bett kippen. Das hat meiner Meinung nach viel mit Verantwortung zu tun. Tipp am Rande, man kann wohl dosiert Tagsüber mal fallen lassen, das es ja auch Nachts Einsätze bei der Feuerwehr gibt. Mal schauen was heute Nacht so passiert. Das sollte für das "BF-Feeling" reichen. Gruß Timo | ||||
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