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| Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
| Thema | Novelierung des JMStV | 14 Beiträge | ||
| Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 656290 | ||
| Datum | 30.11.2010 15:22 MSG-Nr: [ 656290 ] | 7145 x gelesen | ||
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Hallo Forum, durch einen Artikel auf heise.de bin ich darauf Aufmerksam geworden, dass die Novelierung des JMStV ab dem 01.01.2011 ein Kennzeichnung der Inhalte ähnlich wie z.B. bei Filmen fordert: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html Welche Auswirkungen hat das für unsere Webseiten? Welchen Bereiter kann rechtsicher eine solche Klassifizierung durchführen? Insbesondere, wenn - wie z.B in diesem Forum - die User den eigentlichen Inhalt erzeugen? Es werden sich auch hier sicherlich Rechtsanwälte finden, die damit ne Mark extra verdienen wollen. Gruß Kai Einzig und allein meine Meinung! | ||||
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