Hallo,
Geschrieben von Sebastian KruppDas ist bei einem Eigenbetrieb nicht richtig, der ist rechtlich erstmal genauso unselbstständig wie die "normale Feuerwehr". "jein", rein rechtlich stimme ich Dir zu, aber wenn das nun mal so geplant und veröffentlicht wurde, wirds doch schwieriger, da wieder was zu ändern.
Geschrieben von Sebastian KruppIch lese das so, dass man diese 30 Jahre angenommen hat, um die Abschreibungen entsprechend zu strecken. Eher ein Kartentrick der Buchhaltung, als eine bedarfsorientierte und realistische Bewertung. ja, so würde ich das auch lesen, schönt ein wenig die Zahlen.....
Geschrieben von Sebastian KruppWelche Änderungen sind denn mit dieser Passage aus dem einen Artikel gemeint:
Ich verstehe dass so, dass damit die Umsetzung der Brandschutzgutachten ("Die Gemeinden haben eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe zu erarbeiten und fortzuschreiben.[..]", §3 SBKG) gemeint ist, das ginge auch ohne diese Lösung.
so denn,
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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