Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | BF kann feuerwehrfremde Tätigkeit verweigern | 20 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 655423 |
Datum | 22.11.2010 22:59 MSG-Nr: [ 655423 ] | 7135 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jan Ole Unger
interessantes Urteil mit hoffentlich positiver Wirkung:
War ein Urteil eines Arbeitsgrichtes. Dürfte dann also nur interessant sein, wenn der hauptamtliche FA kein Beamter ist.
MkG
Marc
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| 22.11.2010 22:49 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 22.11.2010 22:59 |
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., Bad Hersfeld | |