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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrführerschein NDS - Auch für HA Rettungsdienstpersonal?16 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW654396
Datum16.11.2010 22:18      MSG-Nr: [ 654396 ]4332 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sebastian RakDas klingt für den juristischen Laien aber im Erlass durchaus anders. Ist er 'Führer des Kraftfahrzeugs' trägt er die Schuld, der ohne die entsprechende Fahrerlaubnis neben ihm kann die ja gar nicht haben?!

Das kommt auf deine Definition von "Schuld" an.

Moralisch gesehen ist es bestimmt ein Problem, wenn er daneben sitzt und nichts (mehr) tun kann. Damit muss er erstmal klarkommen, und da kann ihm die Rechtslage bestimmt nicht helfen.

Straf-/OWi-rechtlich gesehen wird er aber nicht für das bestraft was passiert, sondern für das, was er getan oder unterlassen hat. Siehe mein Vorposting.

Haftungsrechtlich ist er erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (mit) im Boot.

Wer aber fährt und zu spät bremst oder die Vorfahrt nicht beachtet, der kann dafür bestraft werden. Die Verkehrsregeln kennt er als Inhaber einer Fahrerlaubnis ja.

Gruß,
Henning



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 16.11.2010 18:03 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 16.11.2010 19:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 21:00 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 16.11.2010 21:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 21:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 22:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 22:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 22:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.11.2010 16:37 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.11.2010 08:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.11.2010 22:04 Seba7sti7an 7R., Berlin
 16.11.2010 22:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 22:14 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 16.11.2010 22:38 Lars7 T.7, Oerel
 17.11.2010 14:46 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 17.11.2010 15:22 Dani7el 7R., Peine

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