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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Fran8k H8., Altenstadt / Hessen | 653513 | ||
Datum | 10.11.2010 12:50 MSG-Nr: [ 653513 ] | 24354 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Genau, der ist ja auch keine Einrichtung der Behörde, sondern wie du gesagt hast ein Verein! Wenn die Feuerwehr als Teil einer Behörde an dieser Veranstaltung Teilnimmt (oder Teilnehmen muss), dann hätte ich gerne mal gewusst auf welcher Gesetzlichen Grundlage das geschieht. Für Hessen kann ich sagen das im HBKG nichts darüber steht. Ich stehe auf dem Standpunkt das die Teilnahme am Volkstrauertag nichts mit den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr zu tun hat und man die Teilnahme der Feuerwehr nur unter dem Aspekt der Brauchtumspflege sehen kann. Die Brauchtumspflege wird in aller Regel vom Feuerwehrverein wargenommen und der ist numal nicht "Teil einer Behörde" sondern ist genauso einzuordnen wie der Sport- Gesangs- oder Musikverein. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Wir nehmen hier auch teil, tragen dabei die Uniform und wegen der Witterung einen einheitlichen Parka. Helme tragen wir dazu nicht, es wird angetreten aber nicht streng stillgestanden! So finde ich die Teilnahme des "Feuerwehrvereins" als angemessen und absolut ok. Aber wenn man hier liest das es Feuerwehren gibt die für solche Versanstaltungen eine "erste Garnitur" bereithalten und ich z.b. auch Wehren kenne die extra Schwarze Helme für den Volkstrauertag haben, dann hat das für mich doch ein sehr Militärisches Geschmäckle. gruß, Frank | ||||
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