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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 653202 | ||
Datum | 09.11.2010 10:30 MSG-Nr: [ 653202 ] | 24744 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Er ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften. Aha. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Hier dürfen wir nicht den Freiwilligen Feuerwehrmann bewerten, sondern den Wehrersatzdienstleistenden. Und der hat an dienstlich angeordneten Dingen teilzunehmen. Und das gilt nur für den und nicht für den Rest? Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Finde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus. Mir kommen die Tränen. Also ist jeder, der nicht das Gewehr in die Hand nimmt erstmal ein Bürger zweiter Klasse und hat froh zu sein, dass er Dienst leisten darf? Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Abgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind! Das steht auf einem anderen Blatt. Genau das gleiche wird ja auch gerne von irgendwelchen religiösen Veranstaltungen gesagt, die mit der gleichen Überzeugung zu Pflichtveranstaltungen erhoben werden. Um es mal klar zu stellen: Ich habe meine Dienst geleistet und mich nicht freistellen lassen (auch wenn ich drüber nachgedacht habe). Genauso hätte ich kein Problem damit, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, auch wenn das bei uns üblich/gefordert ist. Ich sehe aber, dass der Feuerwehrdienst und auch der Dienst im KatS wichtigere Elemente hat, wo man ggfs. den Dienst anordnen könnte. "Ehrerweisung" durch Zwang ist ohnehin albern und unehrlich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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