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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 653201 | ||
Datum | 09.11.2010 10:17 MSG-Nr: [ 653201 ] | 24809 x gelesen | ||
Warum sollte man das?? Er ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften. Ob man das ausspielen sollte steht auf einem anderen Blatt. Hier dürfen wir nicht den Freiwilligen Feuerwehrmann bewerten, sondern den Wehrersatzdienstleistenden. Und der hat an dienstlich angeordneten Dingen teilzunehmen. Finde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus. Die paar Jahre kann ich mich doch zusammenreißen. Abgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind! | ||||
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