News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 653055 | ||
Datum | 08.11.2010 15:18 MSG-Nr: [ 653055 ] | 25893 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Hänle ich habe eine Frage zu meinen Pflichten als Freigestellter, Eigentlich hast Du eine Frage zu Deinen Pflichten als Feuerwehrangehöriger... Geschrieben von Johannes Hänle Nun meint die Wehrleitung das wenn er das will die Freigestellten dahin gehen MÜSSEN als PFLICHTVERANSTALTUNG??? Darf der das??? Ja. Warum sollten die Freigestellten besser dran sein als alle anderen FW-Agehörigen? Sprich: Ja, das darf der, aber er darf es ALLEN FW-Angehörigen gegenüber. Das gezielt auf die Freigestellten zu münzen, ist Allerdings darf er das natürlich nur, wenn das Ganze auch eine Dienstveranstaltung ist. Als solche steht sie z.B. im Dienstplan oder wird angeordnet. Ich würde den Dienst für die ganze FW anordnen und nicht für einzelne Mitglieder, das verlagert das Problem wer kommt und wer nicht kommt nämlich vom Wehrführer auf den Einzelnen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|