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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 653013 | ||
Datum | 08.11.2010 11:43 MSG-Nr: [ 653013 ] | 26039 x gelesen | ||
Moin, es sollte wohl einen von der unteren KatS-Behörde genehmigten Dienstplan geben. Wenn ja, und dieser Dienst steht drauf, dann ist das eine dienstliche Veranstaltung. Das fernbleiben hat dann die gleichen Folgen wie bei Übungsdiensten. Wenn es nicht draufsteht, dann müsste es angeordnet werden. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen. Gegen diese Anordnung kannst du entsprechend des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgehen. Wenn's keinen solchen Plan gibt, dann habt ihr eh ein Problem... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | ||||
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