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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Einsatzleitungsstrukturen in den Ländern? | 22 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 652424 | ||
Datum | 04.11.2010 18:40 MSG-Nr: [ 652424 ] | 5541 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus Drescher BayFwG Art. 18 Wie ist das zu lesen? (6) 1 Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen. 2 Satz 1 gilt für gleich qualifizierte Leiter von Einsatzkräften einer Ständigen Wache im eigenen Gemeindegebiet entsprechend. - ein gD oder hD kann immer die Einsatzleitung übernehmen wenn Einsatzkräfte der BF angefordert werden, auch außerhalb des Gemeindegebietes? Klassiker: Kran der BF, Höhenrettungsgruppe, Rettungsbus im Landkreis. - ein gD oder hD eine Ständigen Wache kann nur die Einsatzleitung übernehmen wenn es im eigegen Gemeindegebiet ist? Warum die Unterscheidung? gD und hD bleibt doch gD und hD, egal ob kleine Hauptamtliche Wache oder große BF. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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