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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | zu: Gelting (Bayern)/ Verantwortung der Führungskräfte | 73 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 652377 | ||
Datum | 04.11.2010 14:40 MSG-Nr: [ 652377 ] | 15950 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann würde hier im Fall das mal einer ohne Führerschein fährt gefordert werden, man muß sich den führerschein vor jeder Fahrt zeigen lassen? Warum werden wohl die Führerscheinkontrollen (sowohl von den Unfallkassen als auch vom Gesetzgeber) gefordert - zeitliche Abstände nach tatsächlichem Bedarf, also auch durchaus häufiger als jährlich oder quartalsmäßig? Ich sehe in dieser laufenden Diskussion und in den Threads eine ganz gehörige Portion Verharmlosung, ein Verhalten, das - mit Verlaub, ganz allgemein und ohne Wertung - als typisches Problemverhalten eines Suchtkranken angesehen wird. Ich denke, wir müssen uns klar darüber werden, das jeglicher Alkoholstatus zu einer mehr oder weniger hohen Gefährdung im Einsatz führt - nicht nur der eigenen Person, sondern auch in Bezug auf die Kameraden und die Hilfsbedürftigen. Und damit absolut nicht akzeptabel ist. Und es ist Aufgabe der Führungskräfte, im Rahmen ihrer Verantwortung dies auch um- bzw. durchzusetzen. Übrigens, ist Alkoholgenuss ursächlich für einen Unfall, kann (und wird) die gesetzliche Unfallversicherung eine Leistung zu Recht verweigern. Dies entschied das Bundessozialgericht bereits in einem Urteil vom 06.04.1989 (USK 8985) bzw. Urteil vom 05.07.1994 (USK 9470). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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