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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Reifenalter, war: Probleme bei Neubereifung | 44 Beiträge | ||
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 651466 | ||
Datum | 29.10.2010 13:46 MSG-Nr: [ 651466 ] | 11144 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, da steht ganz genau drin: S. 2 "Aus technischen Gründen (zur Vermeidung von Standschäden) sind auch weiterhin für die Fahrzeuge jährliche Mindestfahrstrecken von 600 km pro Jahr erfoderlich. Sofern die erforderlichen Mindestfahrstrecken nicht bereits durch Fahrten für landes- oder organisationseigene Zwecke erreicht werden, sind die fehlenden Strecken durch die Trägerorganisation zu erbringen. Eine Ausgabenerstattung durch den Bund findet hierfür nicht mehr statt." Wie und wann ich fahre ist also demnach eigentlich egal. Grüße | ||||
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