Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Reifenalter, war: Probleme bei Neubereifung | 44 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651377 |
Datum | 29.10.2010 08:27 MSG-Nr: [ 651377 ] | 11354 x gelesen |
Infos: | 29.10.10 Schreiben des BBK zum Thema Reifen 29.10.10 Hinweise der Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Thema Reifen
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Udo BurkhardUnd die Gerichte wiederum haben so ganz eigene Auffassungen:
"Neureifen" dürfen bis zu 5 Jahre alt sein.
Amtsgericht Krefeld (AZ 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003) und Amtsgericht Bochum (AZ 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004)
Ein zweieinhalb Jahre alter Reifen ist als nicht mehr neuwertig zu betrachten.
AG Starnberg (Az. 6 C 1725/09 vom 16.12.2009)
Alles nicht so einfach, oder? :)
1. Gerichtlich von meinem alten Jura-Prof.:
"Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz schnell - in zweiter richtig"....
2. fachlich:
Wenn die Reifen richtig gelagert werden (keine Sonneneinstrahlung, also relativ dunkel, keine großen Temperaturschwankungen, keine Schadstoffe, keine Belastung....) halten die deutlich länger als am Auto in der Garage ggf. mit Einstrahlung der Sonne direkt darauf unter Grenzlast (guckt Euch die Einsatzfahrzeuge doch mal genau an...)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 28.10.2010 22:53 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) Probleme bei Neubereifung | |