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Vorbeugender Brandschutz
RubrikEinsatz zurück
ThemaInteressante Ansichten zur Sinnhaftigkeit von BMA110 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)651164
Datum27.10.2010 22:37      MSG-Nr: [ 651164 ]50737 x gelesen

Hallo.
BMA ist nicht gleich BMA! Und ein "gefühlter Fehl"-Alarm ist nicht gleich Fehlalarm. Insofern interessante persönliche Ansichten im verlinkten, leider fachlich-begrifflich nicht so tollen Artikel.

Da stellema uns ma janz dumm, und fragen: Wat is ne Fehlalarm??? (Hätt der Heinz Glühmann in der Feuerwehrzangenbowle gesagt)
Z.B. dieser vom Betreiber telefonisch als "Fehlalarm" rückgemeldete BMA-Alarm war eigentlich ein echter Alarm mit Brand vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht.
Herr und Frau Staatsbürger sowie der gemeine Durchschnittslöschknecht kennen nämlich meist nur (so wie der Plastikdepp, andessen Tasten er sich über den "Fehlalarm" beschwert) "0" oder "1" - spritzen oder nicht spritzen. Die Unterscheidung in "Echter Alarm" ohne erforderlichen Einsatz der Feuerwehr und "Falschalarm" ("blinder Alarm", "Täuschungsalarm" und "Böswilliger Alarm") trifft der Durchschnittslöschknecht nämlich in der Regel nicht. Ebenso hat der Durchschnittslöschknecht in der Regel keine Ahnung, wie bzw. warum die BMA in eine bauliche Anlage kommt. Dazu müsste man sich nämlich mal ausführlich mit der trockenen Materie des Baurechts beschäftigen. Und leider sind auch viele Führungskräfte, die in Entscheidungen über eine AAO eingebunden sind, nicht in der Lage, Funktion, Wirkung und Nutzen einer BMA einzuschätzen.
Die BMA meldet in der Regel einen Entstehungsbrand. Eine kleine Rauchentwichlung, die der richtige (nicht allzu billige) Melder teilweise schon erkennen kann, wenn z.T. Personen im Raum den Brand noch nicht bemerkt haben. Wird der BMA-Alarm in der Zeit, in der Personen anwesend sind, noch durch einen funktionierenden organisatorischen Brandschutz ergänzt, kann hier viel durch Selbsthilfekräfte mit Kleinlöschgeräten erreicht werden. In den Zeiten ohne anwesende Personen oder in Bereichen ohne Personen kann durch einen gut organisierten Einsatz, d.h. Ortskenntnis durch Begehung, Feuerwehrplan, Objektinfo, durch gute Zugänglichkeit (Türen und Tore nicht verstellt, Schlüssel im FSD passt zu allen Bereichen mit Brandmeldeeinrichtungen), durch rasche Auffassung der Alarmadresse aufgrund einheitlicher für die Feuerwehr relevante Bedienungselemente, rasche Alarmverfolgung mit richtigen Feuerwehrlaufkarten, durch situationsangepasstes Personal gleich vor Ort, d.h. ausgerüsteter AT mit WBK, Kleinlöschgerät, ... in der Regel der Entstehungsbrand, meist maximal ein kleiner Zimmerbrand, rasch gelöscht werden.

Ich muss mich nur leider allzu oft fragen, warum oder woran scheinbar blaulichtgeile Führungskräfte, die mit Vollgas und Warnblinker über rote Ampeln zum Gerätehaus pesen, um danach mit Blaulicht, Horn, halb besetztem Fahrzeug und wieder Vollgas zur Ölspur oder zum Beseitigen von Betriebsflüssigkeit nach VU rasen, bei diesen absolut nicht zeitkritischen Einsätzen die in § 38 StVO angegebenen Blaulichtundhornfreigebenden Kriterien erkennen und die "Beschleunigung" brauchen, aber bei einem BMA-Alarm den Angriffstrupp nicht auf- und ausgerüstet mitnehmen sondern wie bei der Urlaubsfahrt auf dem Fahrzeug rumlungern lassen und selbst wie der Frisör nur mit einem Kamm in der Tasche im Führungskräfterudel die Alarmverfolgung aufnehmen.
SCNR, aber (... siehe Bild). Und ich geb die Hoffnung noch nicht auf. (Einschub des leidgeprüften Foranten)


Eine situations- bzw. risikoangepasste AAO zu BMA-Alarmen wäre sicher wünschenswert, allerdings gibts dazu nur eins zu sagen: Wer einen dicken Arsch hat, der muss auch eine dicke Hose haben! Weil irgendjemand muss die risikoangepasste Ausrückstärke nämlich vorgeben. Und wer die vorgibt, den werden irgendwelche schlauen Köpfe von Brandleidern oder deren Rechstverdreher ganz schnell an den Wickel zu bekommen versuchen, wenns mal nicht so klappt wie gedacht.
Wenn man die Häuffigkeit der BMA-Alarme, die leicht und locker eine LF-Besatzung durch Kleinlöschgerät, durch Lüften oder durch "zum Fenster rauswerfen des Toasters" bei echten Alarmen oder durch reines Zurückstellen bei blinden, böswilligen oder Täuschungsalarmen in den Griff bekommt, mit der Häuffigkeit der BMA-Alarme vergleicht, die den Einsatz eines Löschzugs und noch viel mehr erfordern, dann kommt da ein sehr sehr großer Unterschied raus. In der Regel ist es dann auch so, dass bei den Einsätzen, die den Einsatz eines Löschzugs und noch viel mehr erfordern, die BMA zwar funktioniert hat, durch eine Vielzahl an baulichen oder organisatorischen Mängeln aber die schnelle Brandausbreitung begünstigt wurde.
Würde man zu jedem BMA-Alarm nur ein LF schicken, so läge die Anzahl der Alarme, bei denen das LF nicht ausreicht, im Bereich epm, epb oder gar ept (Einsatz per Million/Billion/Trillion). Die Einsätze, bei denen das LF reicht, sind aber nicht die Einsätze, die Herrn und Frau Staatsbürger interessieren, und die schmeirende Fraktion schon gleich gar nicht. Die wollen nämlich Blut, Schreie und menschliches Leid sehen, hören oder lesen. Und das macht sich dann ganz gut, wenn mann die Feuerwehr beschuldigen kann weil sie ja nur mit einem LF beim Großbrand ankommt. Also wird sich die geneigte entscheidungsverantwortliche deutsche Führungskraft hüten, zum BMA-Alarm nur das LF anfahren zu lassen. Mag es für einzelne Objekte erforderlich sein, dass auch beim Entstehungsbrand die Löschzugbesatzung viele viele festgelegte Aufgaben übernehmen muss, wie z.B. Löwa-Schotts schließen, weil die Feuerwehr dummerweise das ganze bereitwillig übernommen hat und sich der Bauherr lachend die Automatik gespart hat, oder Feuerwehraufzüge besetzen, oder man hat mehrere FSD / Bedieneinrichtungen in/auf ausgedehnten Gebäuden/Geländen, so wird in der Regel aber doch das LF reichen.
In Skandinavien und GB und wie der verlinkte Bericht auch den Anschein erweckt in USA eine gängige Ausrückstärke, und trotzdem sind diese Länder und deren Sonderbauten noch nicht vollständig abgebrannt bzw. massig Leute zu Schaden gekommen.

Das deutsche Baurecht setzt die Schwelle für BMAs in der Regel gar nicht allzu niedrig an. Da muss man schon ganz schöne Sonderbauten hinstellen, damit man zu einer BMA genötigt wird. Oder man nimmt sich das Instrument der baurechtlichen Abweichung heraus, vergrößert den Brandabschnitt oder verringert den Feuerwiderstand, und dann schreien in der Regel die Feuerwehren nach einer BMA, weil sie sonst die baurechtlich angedachten wirksamen Löschmaßnahmen als nicht mehr gesichert betrachten. Durch Bauordnungen, Sonderbauverordnungen oder durch technische Baubestimmungen (warum zum Teufel ist die Industriebaurichtlinie nur darin gelandet???) ist das durch den politischen Willen (bzw. durch den deutschen Michel, der diejenigen bestimmt, die den politischen Willen vorgeben) akzeptierte Restrisiko einer Brandausbreitung oder eines Personenschadens recht gut festgeschrieben. Bei Sachverständigenbescheinigungen übernehmen die Unterzeichnenden die Verantwortung für das Sein oder Nichtsein einer BMA, bei Baugenehmigungsbescheiden meint man, dass jemand die Verantwortung übernehmen würde.
Aber nur ein LF zum BMA-Alarm zu schicken, dafür will wohl keiner die verantwortung übernehmen, weil der deutsche Michel, der ja brav Steuern zahlt und dafür wohl mindestens das Rundum-Sorglos-Feuerwehrlöschzugpaket mit allem Drum und Dran erwarten kann, das Restrisiko niemalsnicht akzeptiert, dass es auch mal über den Entstehungsbrand hinausgeht. Andererseits jammert er aber und heult Rotz und Wasser, wenn man ihm für seinen selbst verursachten Täuschungsalarm die Rechnung für den Löschzug präsentiert. Da wär ihm nur das LF lieber gewesen, weil "es war ja eh nix".

Langer Rede schwacher Sinn: es wird wohl bleiben wie es ist, es wird nach wie vor der Löschzug anfahren. Kommt vom Betreiber die Info "Fehlalarm", gibt es zumindest in Bayern eine klare Festlegung dass angefahren wird, ggf. unter Reduzierung der Einsatzmittel. Wir sind seit Jahren bemüht, die Anzahl der Falschalarme zu reduzieren, ein gutes Instrument ist dabei die Falschalarmstatistik des LFV. Durch gezielte Auswertung und durch Mitarbeit im Normenausschuss BMA hat man die Möglichkeit, auf die Technik und auf die entsprechenden technischen Regeln Einfluss zu nehmen, um die Falschalarme zu reduzieren. Und weniger Falschalarme bei zunehmenden BMA-Zahlen in den letzten Jahren bestätigen den Erfolg der Bemühungen. Jede (bayerische) Wehr kann zu diesem Erfolg beitragen, indem sie die Falschalarmstatistik unterstützt. Aber bevor sich manche die Zeit nehmen sich hinzusetzen und die BMAs aufnehmen und Falschalarme weiterleiten fahren sie lieber in der mehrfachen Zeit weiter zu Falschalarmen. Leider. Und mit dem Löschzug.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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