Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Normung von Str-Messgeräten | 9 Beiträge |
Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 650629 |
Datum | 24.10.2010 19:25 MSG-Nr: [ 650629 ] | 3008 x gelesen |
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Geschrieben von Andreas BräutigamBeim BBK werde ich nachfragen, wobei die ja noch die an FW-Normen gebunden waren (was auch im Str-Schutz hier und da Probleme mit der rechtssicheren Anwendung der Messgeräte macht/e).
Das stimmt die waren/sind? nicht daran gebunden. Ich vermute aber, dass die sich trotzdem damit beschäftigt haben und ich habe die Mitarbeiter des BBK immer als sehr hilfsbereit erlebt. Ein Ziel des BBK scheint ja schon die „Alltagstauglichkeit“ der BBK-Ausstattung zu sein, damit die nicht nur in der Garage steht.
Für eine erste Aussage würde ich daher bei uns auch die Ausstattung des A(B)C Erkunders nehmen. Für rechtssichere Messungen tendiere ich dann bei uns allerdings zur Hinzuziehung der Fachbehörde, auch wenn unsere Geräte regelmäßig geprüft werden und wir Messpraktika durchführen. Wir machen das halt (glücklicherweise) relativ selten im Einsatz.
Beste Grüße
Marco
http://lzg.kfv-steinburg.de/
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