Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 650180 |
Datum | 22.10.2010 07:00 MSG-Nr: [ 650180 ] | 9612 x gelesen |
Geschrieben von Andreas BeckerNur kann ich mir nicht erklären warum hier der Sonderrechtsfahrer eine Mitschuld für das Fehlverhalten anderer trägt.
Ganz einfach, der Sonderrechtsfahrer ist verpflichtet, auf den übrigen Verkehr Rücksicht zu nehmen und muss darauf bedacht sein, andere nicht zu schädigen.
Er muss sicher sein, das die anderen Verkehrsteilnehmer in seinem "Wirkungsbereich" seine Fahrweise erkannt haben und ihr Verhalten danach einrichten. Je mehr er von den Verkehrsregeln abweicht, umso mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt.
(Hat der BGH übrigens schon in einem Beschluss vom 28.03.1963 festgestellt, AZ hab ich leider nicht)
Aber genau diese Sorgfaltspflicht hat der Fahrer offenbar vernachlässigt, deshalb die hälfltige Schadensteilung.
Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|