Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge |
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 650112 |
Datum | 21.10.2010 15:03 MSG-Nr: [ 650112 ] | 7873 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin Herbert,
lustige Auffassung der Stadt. Will man den Kameraden da evtl. so nur einfach loswerden?
Aus meiner Sicht eine völlig unsinnige Entscheidung der Verwaltung, die auch nicht ansatzweise sachgerecht erscheint. Durch die Formulierung Ausrückebezirk hat nach meiner Einschätzung der Gesetzgeber in S.-H. ein größeres Gebiet der möglichen Wohnorte der Feuwehrleute formulieren wollen. Rückt die FF Bad Schewartau nicht nördlich und nord-westlich zur Überlandhilfe aus? Sind nicht nachbarschaftliche Löschhilfen im Süden oder auch in Lübeck schon vorgekommen?
Hätte man Stadtgebiet gemeint, hätte man die Formulierung Gemeinde- oder Stadtgebiet wohl auch gewählt. Im Vergleich zu vielen Gemeinden in S.-H. sind auch die aufgeführten bzw. genannten Entfernungen zumindestens in S.-H. absoluter Alltag. Da Bad Schwartau mit Sicherheit ein über die Stadtgrenzen hinausgehendes Einsatzgebiet haben müssten (THL ???) ist somit auch mit einer weitergehenden Wohnmöglichkeit eben im Ausrückebezirk zweifelsfrei zulässig.
Bei solchen Zeilen fällt mir nur wieder das allgemeine Wehklagen über die zurückgehenden Mitgliederzahlen ein. Warum wohl nur????
Gruß aus Dithmarschen. Ich fahre heute noch, wie in den letzten 24 Jahren um 20.00 Uhr zum FF-Dienst 6,6 Kilometer in die nächste Stadt. Dort war ich problemslos mehrere Wahlzeiten als Gruppenführer aktiv.
Jan
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