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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Regale, Prüfpflicht | 30 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 648904 | ||
Datum | 13.10.2010 07:41 MSG-Nr: [ 648904 ] | 9620 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Schönthaler Sieht für mich aus wie wenn da jemand eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit gefunden hätte. Was soll ein sog. Regalinspekteur können, was eine "normale" Sicherheitsfachkraft nicht kann? Der Knackpunkt ist dieser kleine Absatz in der BGR 234: Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung .... soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Das die Regal-Hersteller aufgrund dieser Aussage mit ihren "Sachkundigen-Schulungen" möglicherweise wirtschaftliche Interessen verfolgen, oder du dir diese "Sachkunde" mit dem Regalinspekteur einkaufen kannst, ist in meinen Augen absolut legitim. Letztendlich wird im Schadenfall ein Gericht entscheiden, ob die Kenntnisse des "Kontrolleurs" ausreichend waren. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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