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Thema | Nun auch in SH war:Feuerwehrführerschein in BW | 7 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 648830 | ||
Datum | 12.10.2010 15:53 MSG-Nr: [ 648830 ] | 1897 x gelesen | ||
Geschrieben von Hauke Hammerich Keine Ahnung, da ich Ihn nicht besitze. Aber warum sollte er nicht? Ist doch durch ein höherrangiges Gesetz (Straßenverkehrsgesetz) "gedeckelt", und die Länder sind mehr oder weniger gezwungen dies im Rahmen einer Verordnung umzusetzen. wenn unterschiedliche Länder unterschiedliche Forderungen nach den Inhalten stellen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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