Hallo,
Geschrieben von U.C.
...(Angeblich ist es in Bayern möglich, schwerere Fahrzeuge zugelassen zu bekommen, wenn die Gemeinde bestätigt, keine solche Zufahrten zu haben...
meine das stand in einer Ausgabe von Florian Kommen so drin, habe aber beim Überfliegen der Zeitschrift grad eben nichts gefunden.
Die [Zuwendungsrichtline, S. 6] unter 4.5.4 lässt dafür zumindest beim ersten Hubrettungsfahrzeug keinen Interpretationsspielraum - würde ich sagen.
Aber da das ganze ja schon wieder ne Zeit alt ist (meine von 08) kann es durchaus sein, dass man das von Feuerwehrseite kippen will bzw. schon hat.
Viele Grüße
Christian Schmidt
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