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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaErfassung der Mitarbeiter im Brandfall11 Beiträge
AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW648737
Datum11.10.2010 22:06      MSG-Nr: [ 648737 ]5847 x gelesen

Nabend,

ich habe ein wenig gegoogelt, werde aber nicht fündig: Wo gibt es denn gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, bei einem "normalen" Unternehmen (nicht AKW, Chemie oder sowas) technische und organisatorische Vorkehrungen für einen Räumungsalarm zu treffen und die Anwesenheit am Sammelplatz nachzuhalten?

Viele Grüße

Adrian


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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 11.10.2010 10:00 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 11.10.2010 10:28 ., Frankfurt
 11.10.2010 10:42 ., Frankfurt
 11.10.2010 10:45 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 11.10.2010 19:04 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 11.10.2010 21:28 Mark7us 7K., Schramberg
 11.10.2010 22:06 Adri7an 7H., Lippstadt
 11.10.2010 22:13 Mark7us 7K., Schramberg
 12.10.2010 08:48 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 12.10.2010 05:49 ., Hamminkeln
 12.10.2010 11:09 Matt7hia7s O7., Waldems

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