Mahlzeit.
Geschrieben von Bernhard GlasAuf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren.
Grundsätzlich Ack.
Allerdings wird die Gebührenstelle auf Antrag Akteneinsicht bekommen, um den Einsatz abrechnen zu können. Die darf dann aber IMNSHO auch "innerhalb des Hauses" nichts weitererzählen.
Letztlich muss man aber dem Beschuldigten die Tat auch nachweisen können (sowohl für die Bestrafung als auch für die Rechnung), und alleine der Besitz eines Mobiltelefons mit einer bestimmten Nummer begründet noch keine Haftung bzw. Strafbarkeit...
Gruß,
Henning
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