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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böswillige Alarmierung | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 648183 | ||
Datum | 07.10.2010 13:23 MSG-Nr: [ 648183 ] | 3556 x gelesen | ||
Auf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | ||||
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