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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaAlarmgeber für unterwegs26 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz647569
Datum03.10.2010 09:58      MSG-Nr: [ 647569 ]16480 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael AlbertIch bezweifle allerdings, dass das Smartphone in der Lage ist, die korrekte Frequenz zu erzeugen. Die Frequenzen jedes einzelnen Tones der Fünftonfolge muss auf die Kommastelle genau erzeugt werden.

Das kann sogar jeder PC-Lautsprecherausgang, selbst ohne Soundkarte, dürfte also für das Smartphone kein Problem darstellen.

Geschrieben von Michael AlbertZumal, wenn man das Phone an den Funk-Hörer hält, nochmal ein akustischer Qualitätsverlust hinzukommen würde, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Signale unverfälscht beim Empfänger (FME) ankommen.

Auch ohne das ausprobiert zu haben, kann ich dir versichern, dass das in den überwiegenden Fällen funktionieren würde. Zwar sind die Grenzen bei ZVEI-5-Ton-Verfahren recht eng gesteckt (vor allem auf Geberseite), wären sie aber zu eng, würde aber selbst ein Alarmgeber nicht alle FMEs zum auslösen bringen.

Geschrieben von Michael AlbertSollte das Smartphone in Verbindung mit dem App grundsätzlich in der Lage sein im gesperrten Funkfrequenzbereich Töne zu erzeugen, macht sich meiner Meinung nach bereits der Hersteller des App's strafbar.

Was bitte ist ein "gesperrter Funkfrequenzbereich"? Das App erzeugt Töne, die im Frequenzbereich der Sprache liegen. Die "Funkfrequenz" erzeugt erst das Funkgerät.
Das 5-Ton-Verfahren ist (bzw. war) gängig im gesamten Betriebsfunkbereich, nicht nur im BOS-Bereich. Im Betriebsfunkbereich gelten wieder andere Vorschriften, vor allem gibt es für Zusatzgeräte nicht die definierten Vorschriften wie im Bereich der BOS.

Geschrieben von Michael AlbertFazit: Nicht ausprobieren! Alleine der Versuch wird empfindlich bestraft!

Einigen wir uns auf "...ist strafbar". Zum bestraft werden gehört erstmal, dass man erwischt wird. Dies wird auch sicherlich passieren, wenn man mit sowas Unfug treibt. Das App auf sein Smartphone zu laden, ist sicherlich nicht strafbar. Auch das abspielen von Tönen nicht, so lange man sie nicht über eine BOS-Funkfrequenz oder andere Funkfrequenz, für die man keine Genehmigung hat, versendet.

Gruß,
Michael



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