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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 647245 | ||
Datum | 30.09.2010 17:15 MSG-Nr: [ 647245 ] | 124250 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Gerhard Bayer"(und hat auch 4 LG, was eben wo anders Fw heißt) Wir haben aber in Sachsen-Anhalt seit gut einem Jahr etwas, was sich Gemeindegebietsreform nennt. Bei uns im Burgenlandkreis heißt das, dass die Zahl der selbstständigen Gemeinden drastisch durch Zusammenlegung in sog. Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden gesunken ist. Diese Einheitseinheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden haben eine Feuerwehr. Diese eine Feuerwehr hat mehrere Ortsfeuerwehren, die jedoch nicht eigenständig sind, sondern der Gesamtfeuerwehr unter Leitung des Gemeindewehrleiter/Stadtwehrleiters/Verbandsgemeindewehrleiters unterstellt sind. Von Eigenständigkeit kann hier nicht die Rede sein. Es gibt nur noch vereinzelt Gemeinden, die sich noch nicht diesem Großgemeinden (namentlich Einheits-/Verbandsgemeinden) angeschlossen haben. Diese haben dann tatsächlich noch eine eigenständige Feuerwehr. Die Zahl dieser Gemeinden ist aber erstens gering und zweitens werden diese Gemeinden per Gesetz spätestens nächstes Jahr (01.01.2011) zwangszugeordnet. Nächstes Jahr werden wir in unserem Kreis 11 Feuerwehren haben, die jeweils mehrere Ortsfeuerwehren unter sich haben, was durchaus mit den Löschgruppen vergleichbar (vielleicht nicht identisch) ist, da der Ortswehrleiter (analog Löschgruppenführer) dem Stadt-/Gemeinde-/Verbandsgemeindewehrleiter unterstellt ist und dieser ihm Weisungsbefugt ist. Daher kann man das in anbetracht der Veränderungen in Sachsen-Anhalt nicht so darstellen. | ||||
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