Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | AAO | 17 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 647204 |
Datum | 30.09.2010 13:04 MSG-Nr: [ 647204 ] | 5203 x gelesen |
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Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Stefan Brüning
Aber wenn Du ehrlich bist, dann wird das auf die Realität - nämlich das unbefugte diese RIC mit"hören" - keine Einluss haben.
Wer die Alarmierungen ausliest, der kann schließlich relativ leicht rausfinden, wer da alarmiert wurde.
Sicher, aber muss ich immer alles preisgeben? Und gab's da nicht auch mal eine BOS-Belehrung?
Wenn gerade in dem Bereich alles preisgegeben wird, wozu brauchts dann den Digitalfunk, die Digitalalarmierung? Dann kann ich auch mit dem Megaphon durch die Straßen ziehen...
Sollte ja auch nur ein Hinweis gewesen sein...
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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| 28.09.2010 17:29 |
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Andi7 S.7, Ulm |
| 28.09.2010 17:40 |
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Andi7 S.7, Ulm |
| 28.09.2010 18:03 |
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., jetzt Dortmund |
| 28.09.2010 18:09 |
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Andi7 S.7, Ulm |
| 28.09.2010 18:13 |
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., Bad Hersfeld | |