1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Lars KonradMeinst Du wirklich, dass man in einer Situation, in der die Möglichkeit besteht, dass der Beutel hinten am PA ggf. brennt, daran denkt, nach dem Beutel zu schauen?
Hoffentlich, sonst merkt man ja nicht, dass er brennt ;-)
Geschrieben von Lars KonradIch denke, dass man dann andere Sorgen hat und sich nicht noch mit einem brennenden Leinenbeutel rumschlagen sollte, der einem ggf. noch weitere Schwierigkeiten bereiten kann.
Das mit Sicherheit.
Wie relativ häufig im Bereich der Kunststoffe und Textilien lässt sich deine Frage letzendlich nur durch den Hersteller beantworten. Es ist durchaus üblich den Rohstoffen entsprechend schützende Additive zuzumischen, ob und was da zugemischt wird, wirst du allerdings auch vom Hersteller nicht erfahren, allerdings sollte es entsprechende Beflammungstests geben, da das Gewebe ja nicht nur für solche Taschen benutzt wird.
Ich gehe im Moment davon aus, dass es selbstverlöschend ist und NICHT abtropft. Hier hilft nur selbst testen oder beim Hersteller nachfragen. Ich tendiere zum letzteren, das spart Geld ;-)
Durfte solche Beflammungstest an Vliesen durchführen, war immer nett, wenn dann die WF mal vorbeigeschaut hat ;-)
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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