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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 646982 | ||
| Datum | 29.09.2010 08:22 MSG-Nr: [ 646982 ] | 126130 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf Huber Der ELR alarmiert die Fahrzeuge, die laut AAO gebraucht werden. Aber nur nach "Freigabe" durch den Diponenten, und der soltle dabei durchaus Entsccheiden, ob das ausreicht, oder aufgrund seiner Informationen (=Anrufe/Meldungne der Pol) davon abweichen dürfen und können! Geschrieben von Adolf Huber Es ist aber bei den meisten größeren Wehren im Landkreis Standard, immer mit dem KdoW mitzuziehen. Das teilt man dann der ILS mit und gut ist. AFAIK gab es da auch noch nie ein NEIN von Seiten der Leitstelle. Die müsste streng genommen den EL das mitteilen bzw. fragen, je nach Einsatz und LTS kann das dann aber arbeitstechnisch nicht möglich sein..... Ferner sprengt das zusätzliche Entsenden jede Planung, wenn statt 3 LF da nun 6 Fahrzeuge im BR aufschlagen...... Geschrieben von Adolf Huber Ich wollte mit meiner Schilderung eigentlich nur klar machen, dass die Leitstelle im Grunde genommen keine Weisungsbefugnis gegenüber den Feuerwehren hat. Die Weisung wurde ihr durch die AAO = Anweisung wenn sie zu alarmieren hat übertragen, bei einem lfd. Einsatz ist sie Unterstützung des EL. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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