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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaRechte im Wehrersatzdienst10 Beiträge
AutorHein8er 8M., Uplengen / Nds646814
Datum28.09.2010 13:09      MSG-Nr: [ 646814 ]2490 x gelesen

Moin!

Deshalb kennt das THWG ja auch nur aktive Helfer (120 Stunden = volle Mitwirkung), Reservehelfer (ca. 25 Stunden im Jahr = Drinbleiben in der Materie) und Althelfer (keine Stundenvorgabe ABER bei Bedarf die Möglichkeit an Einsätzen teilzunehmen, wenn derjenige Fit ist und seine Wissen besonders "kostbar" ist. Ich hätte zum Beispiel kein Problem damit, einen "alten" Fuchs als Anleiter beim faschinenbau mitzunehmen.).

Es wird hier bewußt nicht nach freigestellten oder nicht freigestellten Helfern unterschieden. - In der Verwaltungspraxis besteht natürlich schon ein gewisser Unterschied, wie man dann mit der Unterschreitung der geforderten Dienststunden umgeht. Und auch hier gilt es dan Augenmaß zu behalten. Einem aktiver Helfer, der nur 30 Stunden im Jahr da ist, sollte man dann schon irgendwann den Statuswechsel zum Reservehelfer anbieten (macht man aber auch erst nach einer gewissen Zeit).

Bis dann

Heiner



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