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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Rechte im Wehrersatzdienst | 10 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8K., Delmenhorst / Niedersachsen | 646777 | ||
Datum | 27.09.2010 23:54 MSG-Nr: [ 646777 ] | 2847 x gelesen | ||
Hallo, wir müssen 120 Stunden im Jahr leisten. Haben aber 45 Dienste im Jahr. Auf diese werden uns zwei Stunden angerechnet. Das macht insgesamt 90 Stunden. Da ich persönlich schon seit meinem Zehneten Lebensjahr mit der Feuerwehr zutun habe ist das auch gar kein Problem. Ich gehe gerne zur Feuerwehr. Möchte mir es aber ungerne gefallen lassen das die Zeit die ich bei der Feuerwehr verbringe, was nicht wenig ist, auf einmal nicht mehr gerechnet wird weil der Schriftführer gewechselt hat. Daher würde ich gerne mal wissen was man überhaupt machen muss und was man für rechte hat. Und bevor ich es vergesse ich gehöre keinem Fachzug an. Zumindestens habe ich nichts davon was gehört noch unterschrieben. Mfg Tobi | ||||
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