News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Rechte im Wehrersatzdienst | 10 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 646472 | ||
Datum | 26.09.2010 11:24 MSG-Nr: [ 646472 ] | 3169 x gelesen | ||
Es gibt doch sicher einen Übungs- und Dienstplan. Der ist zunächst einmal ein Anhaltspunkt für deine zu leistenden Stunden. Einsätze sind ja auch klar "Dienst". Ich habe zum Beispiel damals in meiner Freistellungszeit oft dem Gerätewart bei seiner Arbeit geholfen, obwohl dieser "Dienst" nicht auf dem Papier stand und dieser bei Bedarf stattfand. Ich hatte nie Probleme diesen Sonderdienst von meinem Löschbezirksführer anerkannt zu bekommen. Wenn das bei dir anders ist, müsste man sich überlegen diesen Sonderdienst überhaupt noch zu machen oder einfach nur sein Mußprogramm abzuspulen. ________________________________________________ Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|