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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaRechte im Wehrersatzdienst10 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland646472
Datum26.09.2010 11:24      MSG-Nr: [ 646472 ]3169 x gelesen

Es gibt doch sicher einen Übungs- und Dienstplan. Der ist zunächst einmal ein Anhaltspunkt für deine zu leistenden Stunden. Einsätze sind ja auch klar "Dienst".
Ich habe zum Beispiel damals in meiner Freistellungszeit oft dem Gerätewart bei seiner Arbeit geholfen, obwohl dieser "Dienst" nicht auf dem Papier stand und dieser bei Bedarf stattfand. Ich hatte nie Probleme diesen Sonderdienst von meinem Löschbezirksführer anerkannt zu bekommen.
Wenn das bei dir anders ist, müsste man sich überlegen diesen Sonderdienst überhaupt noch zu machen oder einfach nur sein Mußprogramm abzuspulen.


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Gruß Daniel

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