Rubrik | Taktik |
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Thema | Einsatzleitungsstrukturen in den Ländern? | 22 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 646434 |
Datum | 25.09.2010 22:21 MSG-Nr: [ 646434 ] | 6867 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Einsatzleiter
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibt es eigentlich (noch) Landesfeuerwehrgesetze o.ä., die die Einsatzleitung grundsätzlich bei den eintreffenden Kollegen der BF (beinahe egal welcher Qualifikation) vorsehen?
§ 49
Einsatzleitung
(1) Bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen führt die Einsatzleitung den Einsatz vor
Ort. Der Einsatzleitung obliegt am Einsatzort die
1. Führung der Einsatzkräfte,
2. Auswahl und Anordnung der Einsatzmaßnahmen,
3. Anforderung von Einsatzkräften und -mitteln.
Ihr sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzten Einsatzkräfte unterstellt.
(2) Die Einsatzleitung übernimmt die Gemeindefeuerwehr des Schadensortes, bis zu ihrem Eintreffen
die zuerst am Einsatzort eintreffende Feuerwehr. Beim gemeinsamen Einsatz von Berufs- und
Freiwilliger Feuerwehr im eigenen Gemeindegebiet übernimmt die Berufsfeuerwehr die Einsatzleitung.
Quelle: SächsBRKG
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibt es ein Bundesland, in dem die Übernahme/-gabe der EL klar geregelt ist?
Teilweise siehe:
(3) Überwiegen die technischen Einsatzmittel einer Feuerwehr im erheblichen Maß die der anderen
Feuerwehren am Einsatzort, kann diese Feuerwehr abweichend von Absatz 2 die Einsatzleitung
übernehmen.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 25.09.2010 22:01 |
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