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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildungsstunden, war: Der neue Feuerwehr-Führerschein | 4 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 646301 | ||
Datum | 24.09.2010 17:48 MSG-Nr: [ 646301 ] | 1667 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich kann Dir weder sagen, in welchem Umfang was wie ausgebildet werden soll, wie die Kontrolle über das erfolgen soll und wie bei Problemen damit umgegangen wird. Ich habe heute mal ne Anfrage bei der LFS Sachsen bezüglich eines entsprechenden Ausbilderlehrgangs gestellt und bin sehr auf eine Antwort gespannt, wenn sie denn kommen sollte. Ich hatte ja im vorigen Jahr die Möglichkeit mich als Moderator für Fahrsicherheitstraining Feuerwehr an der Lndespolizeischule Brandenburg ausbilden zu lassen. Ein sehr gut und interessanter Lehrgang der über 2 Wochen ging und "nur" das Ziel hatte Führerscheininhaber regulärer Klassen weiterzubilden. Und da weiß ich noch lange nicht alles über das Thema, aber eines ganz bestimmt, ein Ausbilder für FF-Führerscheine dauert , gründlich gemacht, sicher länger. Geschrieben von Ulrich Cimolino Dass die Verantwortung hier m.E. voll auf den Ausbildern und den diese bestellenden Wehrführern liegt habe ich bereits mehrfach geschrieben. seh ich genau so, glaube aber der betrffende Personenkreis verschließt davor noch die Augen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Aus Diskussionen mit Rechtsanwälten und anderen Gerichtsverfahren weiß ich, dass sich Gerichte wenns keine Gesetze oder andere Regeln gibt, schon mal an analogen Verfahren orientieren. Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass - solange es keine andere Beschreibung gibt, die Grundsätze der Inhalte der regulären Ausbildung gelten, die als Maßstab herangezogen werden würden. Tja Rechtsanwälte, mit denen ich nur schlechte Erfahrungen gemacht habe und die laut eigener Aussage nur Ihrem Mandanten verpflichtet sind. Da könnte man auf den Gedanken kommen, die freuen sich auf Ihr neues Betätigungsfeld... Geschrieben von Ulrich Cimolino Andere scheinen hier aber offensichtlich der Auffassung zu sein, dass wäre alles Panikmache, an den Haaren herbei gezogen, eine böswillige Unterstellung, unsachlich usw. bzw. eben weil nichts geregelt wäre, könnte genau deshalb ja nichts passieren... Wenn sie aber recht behalten, geht das immer so weiter, so traurig und entsätzlich das auch klingt.Geschrieben von Ulrich Cimolino Beim Fahren über Landes-/Staatengrenzen siehts allerdings leider so aus, als hätte ich bisher definitiv mit meinen von Anfang an geäußerten Bedenken (Fahren ohne Führerschein, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen) "recht", auch dazu habe ich viele kontroverse Diskussionen - und beileibe nicht nur hier - geführt. Das geht solange gut wie nichts passiert... | ||||
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