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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 646158 | ||
Datum | 24.09.2010 00:03 MSG-Nr: [ 646158 ] | 25921 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Peter Oberheiden Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Wann wäre denn ein solcher Einzelfall? Bestätigte Menschenrettung? Na dann Prost Mahlzeit, wenn dann auch noch auf dem ersteintreffenden Fahrzeug ein UBM sitzt, der nicht mal die Ausbildung für sowas hat. Damit ist so manch ausgebildeter GF schon überfordert. Geschrieben von Peter Oberheiden unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Kannst du das mal ein wenig spezifizieren? Ich kann mir das zwar vorstellen, will aber eigentlich nicht glauben, dass du das wirklich so meinst... Geschrieben von Peter Oberheiden Kann ja auch von zuständiger Ortswehr + Hauptamtliche Kräfte gehen. Und die haben aufjeden Fall einen Gruppenführer dabei Das ist sicher was anderes, wenn man dann nur nachrückt. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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